Recht
Wer in Deutschland überhaupt anbieten darf
Seit 2021 gibt es eine Erlaubnisbehörde, eine öffentliche Liste erlaubter Anbieter und Grenzen, die für alle gelten. Was das praktisch heißt.
11.08.2026 · 5 Min. Lesezeit
Der Glücksspielstaatsvertrag 2021 hat virtuelle Automatenspiele und Online-Poker in Deutschland erstmals erlaubnisfähig gemacht. Zuständig ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle.
Die Whitelist
Die GGL führt ein öffentliches Verzeichnis der in Deutschland erlaubten Anbieter. Es ist frei einsehbar und die einzige verlässliche Auskunft darüber, ob ein Anbieter hier eine Erlaubnis hat. Lizenzangaben auf der Website eines Anbieters — etwa aus Curaçao oder Malta — sagen über die deutsche Erlaubnis nichts aus.
Was für erlaubte Anbieter gilt
| Regel | Wert |
|---|---|
| Anbieterübergreifendes Einzahlungslimit | 1.000 € / Monat |
| Höchsteinsatz je Dreh (virtuelle Automaten) | 1 € |
| Mindestdauer je Dreh | 5 Sekunden |
| Parallelspiel an mehreren Angeboten | nicht zulässig |
| Zentrale Sperrdatei | OASIS, anbieterübergreifend |
Das Einzahlungslimit gilt über alle erlaubten Anbieter zusammen und wird über ein zentrales System abgeglichen. Wer bei einem Anbieter 1.000 Euro eingezahlt hat, kann im selben Monat bei keinem anderen erlaubten Anbieter mehr einzahlen.
Warum das für Bonusangebote wichtig ist
Ein Willkommensangebot „bis 1.500 Euro“ setzt eine Einzahlung von 1.500 Euro voraus. Bei einem erlaubten deutschen Anbieter ist das innerhalb eines Monats nicht möglich. Solche Angebote stammen daher regelmäßig von Anbietern ohne deutsche Erlaubnis.
Das ist keine juristische Beratung, sondern ein Hinweis, worauf zu achten ist: Wer bei einem Anbieter ohne deutsche Erlaubnis spielt, hat im Streitfall — etwa bei verweigerter Auszahlung — eine deutlich schwächere Position, und die Schutzmechanismen des Staatsvertrags greifen nicht.
Österreich und die Schweiz
In Österreich ist Online-Glücksspiel bundesrechtlich geregelt; die Zahl der Konzessionen ist stark begrenzt. In der Schweiz dürfen nur Anbieter mit Bezug zu einer konzessionierten Spielbank online anbieten; nicht konzessionierte Seiten werden durch Netzsperren blockiert.
In beiden Ländern gilt damit dasselbe wie in Deutschland: Die Erlaubnis entscheidet darüber, welche Rechte man im Streitfall hat.
Ab 18. Glücksspiel kann süchtig machen und ist kein Weg, Geld zu verdienen. Wenn es aufhört, Unterhaltung zu sein, hören Sie auf. Kostenlose und anonyme Beratung: in Deutschland die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter 0800 1 372 700, in Österreich die Spielsuchthilfe, in der Schweiz die kantonalen Fachstellen für Glücksspielsucht.